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Zur Durchführung der Satzung kann sich der Verein eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Jugendordnung sowie eine Ordnung für die Benutzung der Sportstätten geben. Die Ordnungen werden vom Gesamtvorstand mit einer zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.
Die Ehrenordnung ist Bestandteil der Satzung.