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§18 Einnahmen und Ausgaben

Die ordentlichen Einnahmen des Vereins bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder, die außerordentlichen Einnahmen aus den Überschüssen der Vereinsveranstaltungen sowie Zuschüssen, Spenden und Geschenken.
Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre evtl. eingezahlten Kapitalanteile (nicht der Beiträge) und den gemeinen Wert ihrer evtl. geleisteten Sacheinlagen zurück.
Die gesamten Einnahmen sind ausschließlich für die Aufgaben des Vereins nach Maßgaben und nach dem Willen der Hauptversammlung zu verwenden. Über Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen, die Belege sind aufzubewahren.

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