Aufgrund der Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwerts in der Stadt Straubing gilt ab 23.08.2021 im Rahmen der "3-G-Regelung" (geimpft, getestet, genesen) folgende Bestimmung für den Besuch des Trainings- und Spielbetriebs (auch für Betreuer, Zuschauer usw.) beim TTC Straubing:
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
- eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind
- asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Personen, die den geforderten Nachweis nicht erbringen können, erhalten keinen Zutritt zum Trainings-/Spiellokal.