Aufgrund der Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwerts in der Stadt Straubing gilt ab 23.08.2021 im Rahmen der "3-G-Regelung" (geimpft, getestet, genesen) folgende Bestimmung für den Besuch des Trainings- und Spielbetriebs (auch für Betreuer, Zuschauer usw.) beim TTC Straubing:

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

  1. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
  2. eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

  1. asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
  2. Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
  3. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Personen, die den geforderten Nachweis nicht erbringen können, erhalten keinen Zutritt zum Trainings-/Spiellokal.

Kommentare  
0 #1 UpdateFlo 2021-08-23 15:55
Schüler brauchen übrigens auch in den Ferien keinen Testnachweis vorlegen - ausreichend ist ein Dokument, das den Schulbesuch belegt (bspw. Schülerausweis) .

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